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Rechtsprechung
   LG Dresden, 24.08.2009 - BSRH 22/06   

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https://dejure.org/2009,34435
LG Dresden, 24.08.2009 - BSRH 22/06 (https://dejure.org/2009,34435)
LG Dresden, Entscheidung vom 24.08.2009 - BSRH 22/06 (https://dejure.org/2009,34435)
LG Dresden, Entscheidung vom 24. August 2009 - BSRH 22/06 (https://dejure.org/2009,34435)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Sonstiges

  • are-org.de (Äußerung von Verfahrensbeteiligten - vor Ergehen der Entscheidung)

    Wende bei der Aufarbeitung der kommunistischen Industriereform?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJ 2010, 219
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (15)

  • BGH, 13.06.1996 - III ZR 246/94

    Begriff der Enteignung

    Auszug aus LG Dresden, 24.08.2009 - BSRH 22/06
    Die Enteignung des Unternehmens ist daher der sowjetischen Besatzungsmacht zuzurechnen (vgl. BGHZ 133, 98).

    Wie der Antragsteller bereits selbst zutreffend ausgeführt hat (AS S. 88), war die Enteignung der Privatgrundstücke des von der Enteignung des Betriebsvermögens betroffenen ... unselbständige Folge der Enteignung des Betriebsvermögens, ohne dass es einer weiteren ausdrücklichen Enteignungsentscheidung insoweit bedurfte (vgl. BVerwG VIZ 1997, 350; BGHZ 133, 98).

  • OLG Dresden, 27.04.2004 - 4 Ws 4/04

    Fähigkeit der Rehabilitierung von im Zuge der Bodenreform ergangenen

    Auszug aus LG Dresden, 24.08.2009 - BSRH 22/06
    Die Industrie- und Bodenreform ist vielmehr verwaltungsrechtlicher Natur, die auch nicht dadurch in Frage gestellt wird, dass die diesbezüglichen Regelungen zum Teil an Umstände anknüpfen, die sich gleichzeitig als strafbares Verhalten darstellen (vgl. OLG Dresden VIZ 2004, 550 [OLG Dresden 27.04.2004 - 4 Ws 4/04]; OLG Sachsen-Anhalt, NJ 2008, 34).

    Er ist aber keine Maßnahme im Sinne des § 1 Abs. 5 StrRehaG (OLG Rostock, I WsRH 29/08, juris; OLG Sachsen-Anhalt 1 Ws Reh 644/07, juris; OLG Dresden VIZ 2004, 550).

  • OLG Brandenburg, 06.06.2002 - 2 Ws (Reha) 12/02

    Kein Strafcharakter der Beschlagnahme und Enteignung von Vermögenswerten nach

    Auszug aus LG Dresden, 24.08.2009 - BSRH 22/06
    Nach ständiger obergerichtlicher Rechtsprechung (vgl. OLG Brandenburg VIZ 1995, 679 und Beschluss vom 6.6.2002, 2 Ws (Reha) 12/02, juris; OLG Dresden VIZ 2004, 551 [OLG Dresden 29.04.2004 - 4 Ws 93/03]) kommt eine Rehabilitierung auf der Grundlage des § 1 Abs. 5 StrRehaG nur in Betracht, wenn das jeweils in Rede stehende staatliche Handeln seinerzeit als spezifisch strafrechtliche Vergeltung für das missbilligte Verhalten angesehen worden ist.

    Wie sich aus dem Wortlaut des Befehls ergibt, belegten diese Maßnahmen das Vermögen ohne Rücksicht darauf mit Beschlag, ob sich die in dem Befehl genannten Personen oder Organisationen strafrechtlich verfolgbarer Handlungen schuldig gemacht hatten (vgl. OLG Brandenburg VIZ 1995, 254, 255; Beschluss vom 6.6.2002, Az. 2 Ws (Reha) 12/02; juris).

  • OLG Brandenburg, 07.09.1995 - 1 Ws (Reha) 58/95

    Strafrechtliche Maßnahmen deutscher Stellen im Sinne des

    Auszug aus LG Dresden, 24.08.2009 - BSRH 22/06
    Nach ständiger obergerichtlicher Rechtsprechung (vgl. OLG Brandenburg VIZ 1995, 679 und Beschluss vom 6.6.2002, 2 Ws (Reha) 12/02, juris; OLG Dresden VIZ 2004, 551 [OLG Dresden 29.04.2004 - 4 Ws 93/03]) kommt eine Rehabilitierung auf der Grundlage des § 1 Abs. 5 StrRehaG nur in Betracht, wenn das jeweils in Rede stehende staatliche Handeln seinerzeit als spezifisch strafrechtliche Vergeltung für das missbilligte Verhalten angesehen worden ist.

    Es ist allerdings nicht zwingend erforderlich, dass die angegriffenen Anordnungen in einem formellen Strafverfahren ergangen sind (vgl. OLG Brandenburg VIZ 1995, 679, 680).

  • BVerfG, 18.04.1996 - 1 BvR 1452/90

    Bodenreform II

    Auszug aus LG Dresden, 24.08.2009 - BSRH 22/06
    Das BVerfG hat bereits daraufhingewiesen (BVerfG Beschluss vom 18.4.1996, 1 BvR 1452/90, 1 BvR 1459/90, 1 BvR 2031/94 - Bodenreform II -, Juris, Absatz-Nrn. 106, 107), dass insoweit die Wiedergutmachung von Unrecht anderer Art im Vordergrund stehe.
  • BVerwG, 27.02.1997 - 7 C 42.96

    Sonstiges Vermögen - Bestätigte Enteignungslisten - Enteignung - Aufgeführte

    Auszug aus LG Dresden, 24.08.2009 - BSRH 22/06
    Wie der Antragsteller bereits selbst zutreffend ausgeführt hat (AS S. 88), war die Enteignung der Privatgrundstücke des von der Enteignung des Betriebsvermögens betroffenen ... unselbständige Folge der Enteignung des Betriebsvermögens, ohne dass es einer weiteren ausdrücklichen Enteignungsentscheidung insoweit bedurfte (vgl. BVerwG VIZ 1997, 350; BGHZ 133, 98).
  • BVerfG, 02.12.1993 - 1 BvR 425/90

    Voraussetzung für die Annahme einer Verfassungsbeschwerde nach Änderung des

    Auszug aus LG Dresden, 24.08.2009 - BSRH 22/06
    Auf Vortrag, der nach der Rechtsauffassung der Kammer nicht entscheidungsrelevant ist, braucht nicht eingegangen zu werden (ständige Rechtsprechung des BVerfG, vgl. u.a. Beschluss vom 2.12.1993, 1 BvR 425/90, juris).
  • BVerfG, 23.04.1991 - 1 BvR 1170/90

    Bodenreform I

    Auszug aus LG Dresden, 24.08.2009 - BSRH 22/06
    Gemäß Art. 41 Abs. 1 des Einigungsvertrages ist die Gemeinsame Erklärung Bestandteil des Einigungsvertrages und daher mit diesem durch das Gesetz vom 23.9.1990 (BGBl. II S. 885) in Gesetzeskraft erwachsen (BVerfGE 84, 90).
  • BVerfG, 26.10.2004 - 2 BvR 955/00

    Bodenreform III

    Auszug aus LG Dresden, 24.08.2009 - BSRH 22/06
    Dieser verfassungsgemäße (BVerfG a.a.O.), dem Völkerrecht nicht widersprechende (BVerfGE 112, 1), gemäß Art. 143 Abs. 3 GG fortdauernde gesetzliche Restitutionsausschluss erfasst alle entsprechenden Enteignungen auf besatzungsrechtlicher bzw. besatzungshoheitlicher Grundlage unmittelbar.
  • BVerfG, 06.04.1999 - 2 BvR 2279/97

    Keine Einbeziehung der Opfer des Fürstenenteignungsgesetzes in die Regelungen des

    Auszug aus LG Dresden, 24.08.2009 - BSRH 22/06
    Dies entspricht auch der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfG VIZ 1999, 499).
  • OLG Dresden, 29.04.2004 - 4 Ws 93/03

    Rehabilitierungfähigkeit von Entscheidungen der Kommission für Beschlagnahmen und

  • OLG Rostock, 15.09.2008 - I WsRH 29/08

    Strafrechtliche Rehabilitierung: strafrechtliche Maßnahme durch die Einziehung

  • OLG Brandenburg, 18.11.1994 - 1 Ws (Reha) 74/94

    Enteignung eines aufgrund des Befehls Nr. 124 des Obersten Chefs der Sowjetischen

  • OLG Brandenburg, 08.11.1994 - 1 Ws (Reha) 66/94

    Anspruch auf Rehabilitation wegen Verurteilung durch ein sowjetisches Tribunal;

  • VG Dresden, 25.09.2007 - 12 K 1329/99
  • KG, 18.12.2018 - 4 Ws 105/18

    Voraussetzungen einer mündlichen Erörterung vor der strafrechtlichen

    Dort war die Frage streitig (und ersichtlich nach Auffassung des EGMR potenziell entscheidungserheblich), ob gegen den dortigen Betroffenen ein Haftbefehl aus dem Jahr 1947 (oder auch aus dem Jahr 1946, vgl. dazu OLG Dresden, Beschluss vom 26. November 2010 - 1 Reha Ws 98/09 - [juris = ZOV 2017, 202] sowie LG Dresden, Beschluss vom 24. August 2009 - BSRH 22/06 - [juris = ZOV 2009, 246]) vorgelegen hatte, was die Annahme denkbar erscheinen lässt, dass die vermögensentziehenden Maßnahmen tatsächlich - wie dort vom Beschwerdeführer unter konkretem Sachvortrag geltend gemacht - einer individuellen Bestrafung des Betroffenen für von diesem angeblich begangenes Unrecht dienen sollten.
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   LG Dresden, 08.08.2008 - BSRH 22/06   

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LG Dresden, 08.08.2008 - BSRH 22/06 (https://dejure.org/2008,47301)
LG Dresden, Entscheidung vom 08.08.2008 - BSRH 22/06 (https://dejure.org/2008,47301)
LG Dresden, Entscheidung vom 08. August 2008 - BSRH 22/06 (https://dejure.org/2008,47301)
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